
Einzelunternehmen
Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die steuerliche Handhabung meist unkomplizierter, erfordert aber dennoch präzise Planung.
Unser Fokus: Wir optimieren Ihre Betriebsausgaben und unterstützen Sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Gewinnermittlung: In der Regel erfolgt die Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Dies ist deutlich weniger aufwendig als die doppelte Buchführung.
Steuerarten: Der Gewinn unterliegt der persönlichen Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zudem fällt ab einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbesteuer an.

UG (haftungsbeschränkt)
Die UG ist die „kleine Schwester“ der GmbH und unterliegt bereits den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB).
Steuervorteil: Der Körperschaftsteuersatz ist fix (15 %), was bei hohen Gewinnen im Vergleich zum persönlichen Einkommensteuersatz vorteilhaft sein kann.
Buchführung: Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist eine UG zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet.
Gewinnverwendung: Eine Besonderheit ist die gesetzliche Rücklagenpflicht: 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

GmbH
Die GmbH ist die klassische Rechtsform für etablierte Unternehmen und bietet vielfältige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Holding-Strukturen: Besonders attraktiv ist die GmbH für Investoren. Gewinnausschüttungen innerhalb von Holding-Strukturen können zu 95 % steuerfrei bleiben (§ 8b KStG).
Trennungsprinzip: Steuerlich werden die Gesellschaft und der Gesellschafter strikt getrennt. Das Geschäftsführergehalt ist als Betriebsausgabe absetzbar, was die Steuerlast der GmbH mindert.
Komplexität: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Offenlegung im Bundesanzeiger.
